|
Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen ein Gesetz beschlossen, um Griechenland mit Krediten zu unterstützen. Dem Gesetz stimmten 390 Abgeordnete zu, 139 enthielten sich, lediglich 72 votierten dagegen. Insgesamt braucht Griechenland bis zu 110 Milliarden Euro an Nothilfe. Davon stellt der Internationale Währungsfonds (IWF) rund ein Viertel zur Verfügung. Für die restlichen drei Viertel stehen die Euro-Länder selbst ein. Das bedeutet für uns, dass wir den Griechen in den nächsten drei Jahren Bürgschaften für Kredite in Höhe von rund 22 Milliarden Euro gewähren werden. Die Gelder erhält der griechische Staat über die KfW-Bank zu einem angemessenen Zinssatz.
Allein durch die vorgesehenen Finanzhilfen kann der Euro stabil gehalten und unsere Währung gesichert werden. „Die Finanzhilfen für Griechenland sind alternativlos“, betonte daher auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. Die Politik müsse sich jetzt dem Ernst der Lage stellen. Zu lange seien Probleme nicht direkt beim Namen genannt und nicht konsequent angegangen worden. In diesem Zusammenhang sei auch die rot-grüne Regierung zu kritisieren, schließlich hat es beim Beitritt Griechenlands zur Währungsunion im Jahr 2000 Warnungen zuhauf gegeben, das Land hätte schwerwiegende Probleme.
Ursache der Probleme Griechenlands ist ohne Zweifel die Überschuldung des Landes und ein außer Kontrolle geratenes Haushaltsdefizit. Als Voraussetzung für finanzielle Unterstützung haben sich die Griechen daher in harten Verhandlungen zu umfassenden Sparmaßnahmen verpflichten müssen. Die Gehälter im öffentlichen Dienst und Pensionen werden gekürzt. Die Mehrwertsteuer von 19 auf 23 Prozent erhöht.
Mit Blick auf die Zukunft hat die Bundesregierung weitere umfassende Maßnahmen angekündigt. Um die Stabilität des Euro dauerhaft zu sichern und ein stabiles Fundament zu schaffen wird die Bundesregierung, dort wo es nötig ist, für Änderungen der europäischen Verträge eintreten. Staaten, die nachhaltig gegen den EU-Stabilitätspakt verstoßen, sollen zukünftig mit Strafen rechnen müssen. Dazu könnten beispielsweise geldwerte Nachteile durch den Entzug von Zuschüssen aus dem EU-Strukturfonds oder ein Stimmrechtsentzug im EU-Parlament zählen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
erlauben Sie mir dazu noch einige persönliche Worte. Diese Woche war auch im Deutschen Bundestag keine gewöhnliche Woche. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, sondern in mehreren Sondersitzungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heftig und zum Teil kontrovers über den richtigen Weg in dieser schwierigen Lage diskutiert.
Ich persönlich bin dabei zu der Auffassung gelangt, es nicht zulassen zu können, dass Griechenland zu einem zweiten Lehman Brothers wird. Wenn wir jetzt dem griechischen Hilfeersuchen nachkommen, dann tun wir das nicht aus Großzügigkeit, sondern für unsere gemeinsame europäische Währung, für ihre Stabilität, für ihre Zukunft und damit in unserem ureigenen Interesse.

Weitergehende Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen. |