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Donnerstag, 27. Oktober 2011
Befugnisse zur Terrorbekämpfung bleiben erhalten

Am Donnerstagabend hat der Bundestag die Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze verabschiedet. Mit der Entscheidung laufen die bewährten Instrumente aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz nicht Anfang 2012 aus, sondern können befristet bis 2015 von den Nachrichtendiensten des Bundes angewandt werden.

Clemens Binninger, der als Berichterstatter der Unionsfraktion den Gesetzentwurf verhandelt hatte, unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung: "Wenn wir die Bekämpfung des Terrorismus ernst nehmen, müssen wir den Sicherheitsbehörden Instrumente an die Hand geben, um Informationen über Terrorverdächtige zu erhalten, über ihr Kommunikationsverhalten, ihre Reisebewegungen und ihre Finanztransaktionen. Gerade in einer Szene, die sich abschottet und sehr konspirativ agiert, sind diese Befugnisse oftmals der einzige Ansatz für die Sicherheitsbehörden, um Terrornetzwerke oder auch Einzeltäter zu entdecken. Es ist deshalb gut und richtig, dass wir diese Befugnisse beibehalten."