| Montag, 31. Oktober 2011 |
| Erleichterung für mittelständische Unternehmen |
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Der Deutsche Bundestag hat einstimmig Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Dies teilte der Böblinger CDU-Bundestagabgeordnete Clemens Binninger mit. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz unter 500.000 Euro dürften die Umsatzsteuer auch im kommenden Jahr nach den tatsächlichen Einnahmen berechnen, so der Abgeordnete „Ein Handwerker muss also erst dann Umsatzsteuer abführen, wenn sein Kunde die Rechnung auch bezahlt hat“, bringt er die Regelung auf den Punkt. Diese Regelung, vom Mittelstand schon lange gefordert, war vor zwei Jahren, allerdings nur befristet, eingeführt worden. Sie wäre deshalb Ende 2011 ausgelaufen. Nach Meinung von Clemens Binninger hätte das Auslaufen dieser Regelung gerade kleinen Unternehmen Liquidität entzogen. „Eine erneute befristete Verlängerung hätte dagegen neue Unsicherheit geschaffen“, befürchtete Binninger. Deswegen habe man sich für die dauerhafte Beibehaltung der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen entschieden, so Binninger weiter.
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