| Dienstag, 15. November 2011 |
| Binninger: "Sicherheitsbehörden müssen Hand in Hand arbeiten" |
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Ende letzter Woche kam es zu Ermittlungen der Behörden im Zusammenhang mit einer rechtsterroristischen Zelle in Thüringen, die noch andauern. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl und der zuständige Berichterstatter Clemens Binninger: „Es ist zu früh, abschließende Lehren aus den bisherigen Ermittlungen in Thüringen zu ziehen. Es ist ebenfalls voreilig, sofort nach einem NPD-Verbot zu rufen. Eines wird aber deutlich: wenn unsere Sicherheitsbehörden über einen so langen Zeitraum keine Erkenntnisse über die Täter und ihre Strukturen gewinnen konnten, lag dies auch daran, dass vorhandene Informationen nicht zusammengeführt wurden. Dies kann nur gelingen, wenn die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder eng zusammenarbeiten und ihre Erkenntnisse austauschen. Darüber hinaus müssen sie diese mit den Bundes- und Landespolizeien teilen. Gerade in Fällen, in denen eine verfassungsfeindliche Gesinnung in Mord und Totschlag umschlägt, müssen alle Sicherheitsbehörden Hand in Hand arbeiten. Für eine solche Zusammenarbeit wurden in den letzten Jahren für den Bereich des islamistischen Terrorismus erfolgreiche Konzepte entwickelt. Es ist daher zu erwägen, das Gemeinsame Terrorismus Abwehrzentrum (GTAZ) und die Anti-Terror-Datei auf den Bereich Rechts- und Linksterrorismus auszuweiten. Auch in Fällen einer länderübergreifenden Gefahr könnte es erforderlich sein, die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes und Bundesverfassungsschutzes zu stärken." Erstaunlich sei außerdem, dass diejenigen, die nun laut nach einer Effizienzsteigerung des Verfassungsschutzes rufen, bis vor kurzem noch umso vehementer seine Abschaffung gefordert haben: 1998: BÜNDNIS 90/Die Grünen in ihrem Wahlprogramm |











