Die Arbeit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
Die ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind Organe des Parlamentes, die wesentliche Bedeutung für die parlamentarische Arbeit des Bundestages haben. Sie sind vor allem in Bezug auf die Gesetzgebungstätigkeit und die Kontrolle der Bundesregierung von großer Wichtigkeit. Die Ausschüsse setzen sich aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages entsprechend der Stärke der jeweiligen Fraktionen zusammen. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages ist mit sämtlichen Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes befasst. Die Zuständigkeiten korrespondieren weitgehend mit denen des Bundesinnenministeriums.

Mein Arbeitsschwerpunkt
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich sogenannter Berichterstatter für folgende Fachgebiete:
- Terrorbekämpfung und Luftsicherheit
- Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität
- IT-Sicherheit, E-Government und Sicherheitsforschung
- Fragen der Hauptstadtsicherheit

Gesetze an deren Ausarbeitung ich beteiligt war
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Gesetzen, an deren Ausarbeitung ich beteiligt war:
- Personalausweisgesetz
- Bundeskriminalamtsgesetz
- Dienstrechtneuordnungsgesetz
- Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
- BSI-Gesetz






